Mit der erneuten Novellierung des Infektionsschutzgesetztes durch den Bund fallen nun viele Corona-Beschränkungen. So entfällt ab sofort die 3G-Regel im Nahverkehr. Der Nachweis über Impfung oder Test ist nun nicht mehr notwendig.
Zur Benutzung von Bus und Schwebebahn bleibt aber bis mindestens zum 2. April 2022 das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske verpflichtend.
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