Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Das Redak­ti­ons­bü­ro Mar­cus Mül­ler betreibt und ver­mark­tet die Web­site ronsdorf​.net. Der Web­sei­ten­be­trei­ber erbringt sei­ne Diens­te aus­schließ­lich auf Grund­la­ge die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen. Sie gel­ten auch für künf­ti­ge Geschäfts­be­zie­hun­gen, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den. Ände­run­gen, Ergän­zun­gen und Neben­ab­re­den bedür­fen der Schrift­form, die auch durch eine E‑Mail an info@​ronsdorf.​net gewahrt wird.

Auftragserteilung

2) Ein Wer­be­auf­trag gemäß die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen kann per­sön­lich, tele­fo­nisch, schrift­lich (auch per E‑Mail) oder via Inter­net auf­ge­ge­ben wer­den und kommt zustan­de durch die schrift­lich (auch per E‑Mail) erfolg­te Bestä­ti­gung des Auf­tra­ges sei­tens des Web­sei­ten­be­trei­bers oder die erfolg­te Ver­brei­tung der Wer­bung, wenn der Auf­trag­ge­ber auf eine förm­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung ver­zich­tet. All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen des Auf­trag­ge­bers fin­den kei­ne Anwen­dung. Das gilt auch dann, wenn den Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers nicht ausdrücklich wider­spro­chen wird oder der Betrei­ber von RONSDORF!NET sei­ne Leis­tun­gen wider­spruchs­los erbringt.

3) Wer­be­auf­trä­ge sind längs­tens inner­halb eines Jah­res nach Ver­trags­ab­schluss abzuwickeln. 

4) Der Wer­be­trei­ben­de trägt dafür Sor­ge, dass die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen, Daten, Datei­en und wei­te­res Mate­ri­al recht­zei­tig, voll­stän­dig und feh­ler­frei sowie den ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ent­spre­chend aus­ge­lie­fert wer­den und sich für die ver­ein­bar­ten Zwe­cke, ins­be­son­de­re die Bild­schirm­dar­stel­lung im ent­spre­chen­den Umfeld und in der gebuch­ten Art und Grö­ße, eig­nen. Bei Datenübertragungen hat der Auf­trag­ge­ber vor Übersendung jeweils dem neu­es­ten tech­ni­schen Stand ent­spre­chen­de Schutz­pro­gram­me gegen Com­pu­ter­vi­ren einzusetzen. 

5) Der Auf­trag­ge­ber überträgt dem Web­sei­ten­be­trei­ber die für die Durchführung des Auf­tra­ges erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te an den übergebenen Wer­be­mit­teln, und zwar zeit­lich, örtlich und inhalt­lich in dem für die Durchführung des Auf­tra­ges erfor­der­li­chen Umfang.

6) Für den Inhalt und die recht­li­che Zulässigkeit der von ihm bei­gestell­ten Inhal­te ist allein der Auf­trag­ge­ber ver­ant­wort­lich und garan­tiert, dass etwa­ige für die Durchführung des Ver­tra­ges erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te und Zustim­mun­gen Drit­ter (ins­be­son­de­re, aber nicht aus­schließ­lich, die Zustim­mung von abge­bil­de­ten Per­so­nen) vor­lie­gen und dass die bei­gestell­ten Inhal­te die anwend­ba­ren Geset­ze sowie Rech­te Drit­ter nicht ver­let­zen. Dar­über hin­aus ver­si­chert er, dass die Wer­be­mit­tel sich nur auf Pro­duk­te, Mar­ken oder Dienst­leis­tun­gen des Wer­be­trei­ben­den bezie­hen. Der Betrei­ber von RONSDORF!NET ist nicht ver­pflich­tet, die vom Auf­trag­ge­ber vor- oder frei­ge­ge­be­nen Sach­aus­sa­gen über Pro­duk­te und Leis­tun­gen des Auf­trag­ge­bers auf ihre Rich­tig­keit zu überprüfen. Der Auf­trag­ge­ber stellt den Web­sei­ten­be­trei­ber von allen Ansprüchen Drit­ter frei, die wegen der Ver­let­zung gesetz­li­cher Bestim­mun­gen oder der Rech­te Drit­ter ent­ste­hen können. Fer­ner wird der Betrei­ber von den Kos­ten zur not­wen­di­gen Rechts­ver­tei­di­gung frei­ge­stellt. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, den Betrei­ber nach Treu und Glau­ben mit Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen bei der Rechts­ver­tei­di­gung gegenüber Drit­ten zu unterstützen.

Auftragsabwicklung

7) Das Wer­be­ma­te­ri­al muss min­des­tens fünf Werk­ta­ge vor Beginn der Schal­tung dem Web­sei­ten­be­trei­ber vor­lie­gen. Die Anlie­fe­rung der Daten kann als Bild­da­tei­en, wel­che die vor­ge­ge­be­nen Pixel-For­ma­te für eine Desk­top- oder Mobil­schal­tung auf­wei­sen, per E‑Mail an die Adres­se info@​ronsdorf.​net erfol­gen. Stellt der Betrei­ber von RONSDORF!NET fest, dass die Wer­be­mit­tel nicht den Vor­ga­ben ent­spre­chen, wird der Auf­trag­ge­ber infor­miert. Bei verspäteter oder unvollständiger Anlie­fe­rung ist der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet, den vol­len Auf­trags­wert zu zahlen.

8) Der Web­sei­ten­be­trei­ber behält sich das Recht vor, Wer­be­auf­trä­ge abzu­leh­nen oder bereits ver­öf­fent­lich­te Wer­be­mit­tel zu sper­ren, wenn deren Inhalt gegen Geset­ze, behörd­li­che Bestim­mun­gen oder Rech­te Drit­ter ver­stößt, die Ver­öf­fent­li­chung wegen des Inhalts, der Gestal­tung, der Her­kunft oder der tech­ni­schen Form unzu­mut­bar ist, der ver­knüpf­te Link auf geset­zes­wid­ri­ge Inhal­te ver­weist oder das Wer­be­mit­tel Wer­bung Drit­ter oder für Drit­te ent­hält. Der Betrei­ber von RONSDORF!NET wird dem Auf­trag­ge­ber die Kündigung, Ableh­nung oder Sper­rung unverzüglich mit­tei­len. Der Auf­trag­ge­ber ist dann berech­tigt, ein ande­res Wer­be­mit­tel zu lie­fern, auf wel­ches die Ablehnungsgründe nicht zutref­fen. Falls die­ses Wer­be­mit­tel für die Ein­hal­tung eines even­tu­ell ver­ein­bar­ten Zeit­punk­tes verspätet oder gar nicht gelie­fert wird, behält der Web­sei­ten­be­trei­ber trotz­dem den Anspruch auf Vergütung. Glei­ches gilt, wenn das Wer­be­mit­tel trotz einer zunächst erklärten Kündigung, Ableh­nung oder Sper­rung geschal­tet wird.

9) Bei einer Erstel­lung von Wer­be­mit­teln durch den Betrei­ber von RONSDORF!NET oder einen von ihm beauf­trag­ten Dienst­leis­ter hat der Auf­trag­ge­ber alle ihm zugäng­lich gemach­ten Ent­wür­fe unver­züg­lich zu prü­fen. Es erfol­gen maxi­mal drei kos­ten­freie Kor­rek­tur­schlei­fen. Dar­über hin­aus­ge­hen­der Auf­wand kann der Betrei­ber dem Auf­trag­ge­ber mit einem Stun­den­satz in Höhe von 80 Euro net­to in Rech­nung stel­len. Die Nut­zungs­rech­te für vom Auf­trag­ge­ber abge­lehn­te oder nicht ausgeführte Entwürfe ver­blei­ben beim Web­sei­ten­be­trei­ber. Der Auf­trag­ge­ber erwirbt an den gestal­te­ten Wer­be­mit­teln, Anzei­gen oder Inhal­ten mit vollständiger Bezah­lung das ein­fa­che Nut­zungs­recht für die Veröffentlichung in den ver­ein­bar­ten Medi­en für die ver­ein­bar­te Lauf­zeit. Eine Bear­bei­tung oder inhalt­li­che Änderung der Wer­be­mit­tel, Anzei­gen oder Inhal­te ist nur mit vor­he­ri­ger Zustim­mung zulässig.

10) Der Auf­trag­ge­ber hat vor­be­halt­lich einer ande­ren indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­rung kei­nen Anspruch auf eine Plat­zie­rung der Wer­bung bei einem bestimm­ten Anbie­ter, auf einer bestimm­ten Web­sei­te, an einer bestimm­ten Posi­ti­on der jewei­li­gen Web­sei­te oder auf Ein­hal­tung einer bestimm­ten Zugriffs­zeit auf die jewei­li­ge Web­sei­te. Dem Web­sei­ten­be­trei­ber wie auch dem Auf­trag­ge­ber ist bekannt, dass es nach dem aktu­el­len Stand der Tech­nik nicht mög­lich ist, für jede Schal­tung eine feh­ler­freie Wie­der­ga­be zu garan­tie­ren. Eine Abwei­chung stellt daher nicht zwin­gend einen Man­gel dar. Bei ungenügender Wiedergabequalität der Wer­be­mit­tel hat der Auf­trag­ge­ber Anspruch auf Zah­lungs­min­de­rung oder auf eine ein­wand­freie Ersatz­wer­bung, wenn nicht er den Magel zu ver­ant­wor­ten hat.

11) Ein Kon­kur­renz­aus­schluss ist gemäß Gesetz gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB) nicht möglich. 

12) Die Auf­ma­chung und Kenn­zeich­nung redak­tio­nell gestal­te­ter Anzei­gen ist recht­zei­tig vor Erschei­nen mit dem Web­sei­ten­be­trei­ber abzu­stim­men. Wer­bung, die auf­grund ihrer redak­tio­nel­len („Spon­so­red Post“) oder gra­fi­schen Gestal­tung nicht auf den ers­ten Blick als Wer­bung erkenn­bar ist, wird deut­lich als Anzei­ge gekennzeichnet.

13) Der Betrei­ber von RONSDORF!NET erstellt eine Sta­tis­tik über den Wer­be­er­folg, wel­che Aus­kunft über die rea­li­sier­ten AdIm­pres­si­ons und Klicks gibt. Aus­schließ­lich maß­geb­lich für die Zäh­lung der für den Auf­trag­ge­ber aus­ge­lie­fer­ten Men­ge an AdIm­pres­si­ons oder AdClicks ist das Report­ing des Web­sei­ten­be­trei­bers. Der ent­spre­chen­de AdSer­ver läuft unter der Adres­se cdn​.tal​ser​ver​.de.

14) Soweit nicht ausdrücklich anders ver­ein­bart, wer­den die Auf­trag­ge­ber und Web­sei­ten­be­trei­ber den Inhalt des Wer­be­auf­trags, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Prei­se und Kon­di­tio­nen, ver­trau­lich behan­deln. Dies gilt nicht, wenn eine Offen­le­gung gericht­lich oder behördlich ange­ord­net wird oder zur gericht­li­chen Durch­set­zung eige­ner Rech­te gegen die jeweils ande­re Ver­trags­par­tei erfor­der­lich ist.

Preise und Zahlung

15) Es gilt die im Zeit­punkt der Auf­trags­er­tei­lung aktu­el­le Preis­lis­te von RONSDORF!NET. Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to in Euro zuzüglich der bei Schal­tung der Wer­bung gültigen Umsatz­steu­er. Der Orts­preis wird nur für direkt beauf­trag­te Wer­be­schal­tun­gen von Fir­men des 20 Kilo­me­ter rund um das Ziel­ge­biet der Web­site ansäs­si­gen Han­dels, Hand­werks und Gewer­bes gewährt, wor­un­ter auch selb­stän­dig wer­ben­de Fili­al­be­trie­be fallen. 

16) Für vom Web­sei­ten­be­trei­ber bestä­tig­te Auf­trä­ge sind Preis­än­de­run­gen nur wirk­sam, wenn sie von ihm min­des­tens einen Monat vor Ver­öf­fent­li­chung des Wer­be­mit­tels ange­kün­digt wer­den. Im Fal­le einer Preis­er­hö­hung steht dem Auf­trag­ge­ber das Recht zur Umbu­chung oder Kün­di­gung zu. Das Rück­tritts­recht muss inner­halb von zwei Wochen nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Preis­er­hö­hung aus­ge­übt werden.

17) Rabat­te wer­den nur auf die rei­nen Wer­be­schal­tun­gen gewährt. Wird ein bereits bestehen­der Ver­trag erwei­tert oder wer­den zusätz­li­che Dis­po­si­tio­nen erteilt, kann rück­wir­kend ein Rabatt auf den gesam­ten Ver­trag gewährt wer­den. Für die Gewäh­rung eines Rabatt­zu­sam­men­schlus­ses für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten ist der schrift­li­che Nach­weis einer mehr als 50-pro­zen­ti­gen Kapi­tal­be­tei­li­gung erfor­der­lich. Der Web­sei­ten­be­trei­ber gewährt Rabattzusammenschlüsse nur bei pri­vat­wirt­schaft­lich orga­ni­sier­ten Unter­neh­men. Gestal­tungs­kos­ten für Wer­be­mit­tel sind von Rabat­ten ausgenommen. 

18) Der Betrei­ber von RONSDORF!NET gewährt 15 Pro­zent AE-Pro­vi­si­on auf Nach­weis der Agen­tur­tä­tig­keit bei Rech­nungs­stel­lung an die Agen­tur. Wer­be­agen­tu­ren sind ver­pflich­tet, sich in ihren Ange­bo­ten, Ver­trä­gen und Abrech­nun­gen gegenüber den Wer­bung­trei­ben­den an die Prei­se des Web­sei­ten­be­trei­bers zu halten.

19) Die Stor­no­frist beträgt zwei Wochen zum Schal­tungs­be­ginn und bezieht sich auf die rei­nen Wer­be­schal­tun­gen. Pro­vi­sio­nen sowie Gestal­tungs­kos­ten sind vom Stor­no aus­ge­schlos­sen. Im Fal­le eines späteren Stor­nos bleibt der Wer­be­trei­ben­de zur Zah­lung der Vergütung ver­pflich­tet unter Berücksichtigung etwa­iger durch den Web­sei­ten­be­trei­ber erspar­ter Aufwendungen.

20) Fällt die Durchführung eines Auf­trags aus soft­ware­be­ding­ten oder ande­ren tech­ni­schen Gründen aus, die der Betrei­ber von RONSDORF!NET nicht zu ver­tre­ten hat, ins­be­son­de­re wegen Rech­ner­aus­fal­les, höherer Gewalt, Streik, auf­grund gesetz­li­cher Bestim­mun­gen, Störungen im Ver­ant­wor­tungs­be­reich von Drit­ten (etwa ande­ren Pro­vi­dern), Netz­be­trei­bern oder Leis­tungs­an­bie­tern oder aus ver­gleich­ba­ren Gründen, so wird die Durchführung des Auf­trags nach Möglichkeit nach­ge­holt. Bei Nach­ho­lung in ange­mes­se­ner und für den Auf­trag­ge­ber zumut­ba­rer Zeit nach Besei­ti­gung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Web­sei­ten­be­trei­bers bestehen. Schlägt die Nach­er­fül­lung fehl, kann der Auf­trag­ge­ber min­dern oder vom Ver­trag zurücktreten.

21) Rech­nun­gen sind inner­halb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zah­lung fäl­lig. Bei Wer­be­bu­chun­gen über die Web­site kann auch Vor­kas­se ver­langt wer­den. Bean­stan­dun­gen einer Rech­nung kann der Auf­trag­ge­ber bis zwei Wochen nach Erhalt der Rech­nung gegenüber dem Betrei­ber von RONSDORF!NET gel­tend machen. Danach gilt die Rech­nung als geneh­migt. Der Aus­gleich einer Gut­schrift erfolgt durch Ver­rech­nung oder Zahlung.

22) Der Web­sei­ten­be­trei­ber ist unter wich­ti­gen Umstän­den berech­tigt, auch wäh­rend der Lauf­zeit eines Auf­tra­ges die Aus­lie­fe­rung von Wer­be­kam­pa­gnen ohne Rück­sicht auf ein ursprüng­lich ver­ein­bar­tes Zah­lungs­ziel von der Vor­aus­zah­lung des Betra­ges und von dem Aus­gleich offen­ste­hen­der Rech­nungs­be­trä­ge abhän­gig zu machen, ohne dass hier­aus dem Auf­trag­ge­ber irgend­wel­che Ansprü­che gegen den Betrei­ber von RONSDORF!NET erwach­sen. Bei Zah­lungs­ver­zug oder Stun­dung wer­den Ver­zugs­zin­sen in Höhe von neun Pro­zent über dem aktu­el­len Basis­zins sowie die Ein­zie­hungs­kos­ten berech­net. Der Web­sei­ten­be­trei­ber kann die Aus­füh­rung des Auf­tra­ges bis zur Bezah­lung zurück­stel­len. Bei Zah­lungs­ver­zug, Ein­zie­hung der Rech­nungs­be­trä­ge durch gericht­li­che Mit­tel, im Kon­kurs­fall oder bei Zwangs­ver­gleich ent­fal­len ursprüng­lich gewähr­te Rabatte. 

Sonstiges

23) Ansprü­che wegen Män­geln ver­jäh­ren in 12 Mona­ten. Der Betrei­ber von RONSDORF!NET haf­tet nur für von ihm vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den, für Schä­den aus schuld­haf­ter Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, bezie­hungs­wei­se wenn und soweit dies nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz zwin­gend vor­ge­se­hen ist sowie für Schä­den auf­grund min­des­tens leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung einer Pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Wer­be­auf­trags über­haupt erst ermög­licht, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det und auf deren Ein­hal­tung der Auf­trag­ge­ber regel­mä­ßig ver­traut (Kar­di­nal­pflich­ten). Im Übri­gen sind Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen den Web­sei­ten­be­trei­ber unab­hän­gig vom Rechts­grund ausgeschlossen.

24) Im Rah­men der Geschäfts­be­zie­hun­gen spei­chert der Web­sei­ten­be­trei­ber die Kun­den­da­ten gemäß § 33 Abs. 1 BDSG mit­tels elek­tro­ni­scher Daten­ver­ar­bei­tung. Im Rah­men der Auf­trags­ab­wick­lung bedient sich der Betrei­ber von RONSDORF!NET auch der Hil­fe exter­ner Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­mer. Deren Mit­ar­bei­ter unter­lie­gen den glei­chen stren­gen daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen. Die frei­wil­li­gen Anga­ben des Auf­trag­ge­bers wer­den zusam­men mit den für die Abwick­lung des Geschäfts­vor­falls erfor­der­li­chen Anga­ben vom Web­sei­ten­be­trei­ber sowie beauf­trag­ten Dienst­leis­tern für Mar­ke­ting­zwe­cke genutzt, um inter­ne Markt­for­schung zu betrei­ben und um über glei­che oder ähn­li­che Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen zu infor­mie­ren, die für den Kun­den von hohem Inter­es­se sein kön­nen. Dage­gen kann schrift­lich Wider­spruch ein­ge­legt wer­den an die im Impres­sum genann­te Adres­se (auch per E‑Mail).

25) Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand, soweit zuläs­sig, sind Wup­per­tal. Ist der Auf­trag­ge­ber kein Kauf­mann, gel­ten für den Gerichts­stand die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der Zivil­pro­zess­ord­nung, sofern der Wohn­sitz oder der gewöhn­li­che Auf­ent­halt des Auf­trag­ge­bers im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht unbe­kannt ist, oder der Auf­trag­ge­ber nach Ver­trags­schluss sei­nen Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt nicht aus dem Gel­tungs­be­reich des Geset­zes ver­legt. Auf die Ver­trags­be­zie­hung ist aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Regeln des inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts anwendbar.

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